Die Praxis
Praxis Riedl-Hoffmann
Heilpraktikerin für Psychotherapie

Die Praxis Riedl-Hoffmann, ist eine Praxis für heilkundliche Psychotherapie, und somit eine Selbstzahlerpraxis.
Heilpraktiker für Psychotherapie nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Vorteile einer heilkundlichen Psychotherapie
Keine langen Wartezeiten
Erstgepräche sind zeitnah möglich.

Flexiblere Behandlungsmöglichkeiten
Dadurch kann die Therapie individueller auf jeden einzelnen Patienten ausgerichtet werden.

Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig
Für viele Berufe im öffenentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie immer noch ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsphäre.  Ihre Diagnose geht somit nicht an die Krankenkasse.

Schweigepflicht
Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht.
Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen,
gegenüber welcher Person oder Behörde der Therapeut entbunden ist. Von
der Schweigepflicht darf nur der betroffene Patient oder der
gesetzliche Betreuer entbinden.
Die Inhalte der Gespräche unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.  Kontakt

Kosten
Kosten und Behandlungsvertrag

Die Kosten für die heilkundliche Psychotherapie sind gemäß eines abgeschlossenen, gültigen Behandlunsvertrages nach der im Vertrag aufgelisteten Honorrartabelle zu entrichten.

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Bricht der Patient selbst zeitlich früher die Sitzung ab oder ist nicht rechtzeitig zur vereinbarten Therapiezeit da und kommt später, muss trotzdem das volle Honorar gezahlt werden.

Ein Ausfallhonorar von 75 % wird nur fällig, wenn ein Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt wird.
Wer ohne Verschulden am Erscheinen verhindert ist, muss keine Zahlungen erbringen. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Psychotherapie Einzelsitzungen
60 Minuten 90 €

Krisenintervention
60 Minuten 120 €

Entspannungstherapie
60 Minuten 60 €

Paartherapie 2 Personen
60 Minuten 165 €

Gerontologische Intervention
Patient und Angehörige
60 Minuten 120 €

Gerontologische Intervention
Erfolgreich Altern
60 Minuten 95 €

Trauerbegleitung
Einzelpersonen oder Familien
45 Minuten 90 €

Intervention bei Trauer
Einzelpersonen oder Familien
60 Minuten 90 €

Kontrolliertes Trinken
Freie Plätze auf Anfrage
30 Minuten 45 €

Behandlungskontingent für Patienten mit nachgewiesener Bedürftigkeit
Freie Plätze auf Anfrage
45 Minuten 30 €

Bitte beachten. Ausrufezeichen
Wichtige Hinweise und Behandlungsausschlüsse

Heilkundliche Psychotherapie kann keine ärztliche/med. Behandlung und körperliche Untersuchungen durch den Arzt ersetzen.
Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
Heilkundliche Psychotherapie kann in solchen Fällen nur begleitend und stützend erfolgen.
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, frei verkäufliche Arzneimittel empfehlen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Schwerwiegende psychiatrische Krankheitsbilder müssen von einem Facharzt für Psychiatrie oder in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden.